Wärmebrückennachweise
Die quantitative Bestimmung der Wärmebrückenwirkungen, die zur Führung normativer Nachweise erforderlich sind, können auf unterschiedliche Weise realisiert werden. Grundsätzlich ist die Bestimmungssystematik abhängig von der Art der Nachweisführung. Grundsätzlich kann im Rahmen von Wärmebrückennachweisen folgende Differenzierung erfolgen:
Die nachfolgende Tabelle gibt einen kompakten Überblick, welches Verfahren bei welcher Zielsetzung angewendet wird:
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Zielsetzung: |
gefordeter Wärmebrückennachweis: |
1 |
Bestimmung der minimalen Oberflächentemperatur an Bauteiloberflächen zur Bewertung des Tauwasserausfallrisikos und zur Vermeidung von Schimmelpilzbefall |
Bestimmung des Temperaturfaktors fRsi (2D & 3D-Simulationen) gem. DIN EN ISO 10211 i.V. mit DIN 4108-02 |
2 |
Ansatz eines verminderten Wärmebrückenzuschlages ∆UWB = 0,05 W/m²K auf die Transmissionswärmeverluste im Rahmen von energetischen Bilanzierungen |
Gleichwertigkeitsnachweis gem. DIN 4108-02 Beiblatt 2 |
3 |
Ansatz eines verminderten Wärmebrückenzuschlages ∆UWB < 0,05 W/m²K auf die Transmissionswärmeverluste im Rahmen von energetischen Bilanzierungen |
Bestimmung der längenbezogenen Wärmedurchgangskoeffizienten (Ψ-Wert) Psi mit Hilfe einer zweidimensionalen Simulation |
4 |
Ansatz eines verminderten Wärmebrückenzuschlages ∆UWB > 0,025 < 0,035 W/m²K auf die Transmissionswärmeverluste im Rahmen von KfW-Nachweisen – (KfW-Wärmebrückenkurzverfahren) |
Anwendung des KfW-Wärmebrücken-Kurzverfahrens unter Berücksichtigung der Gebäudeanforderungen & Einhaltung der KfW-Wärmebrückenempfehlungen |
5 |
Bestimmung des zusätzlichen Wärmeverlustes von punktförmigen Wärmebrücken (z.B. Befestigungselemente in einer VHF) als Zuschlag auf einen Wärmedurchgangskoeffizienten |
Bestimmung des punktbezogenen Wärmedurchgangskoeffizienten (χ-Wert) Chi durch eine dreidimensionale Simulation |
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